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KörperWerk
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Rückerstattungs-richtlinien
1. Stornierungen und Rückerstattungen vor Kursbeginn
(1) Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der E-Mail oder des Posteingangs.
(2) Die Rückerstattung der Kursgebühr erfolgt nach den folgenden Fristen und Prozentsätzen:
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Bis 30 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung der gesamten Kursgebühr abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro.
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Bis 14 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung von 75 % der Kursgebühr (abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10 Euro).
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Bis 7 Tage vor Kursbeginn: Rückerstattung von 50 % der Kursgebühr.
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Ab 6 Tage vor Kursbeginn: Keine Rückerstattung der Kursgebühr. Die Kursgebühr bleibt vollständig fällig.
(3) Sollte die Kursteilnehmerin einen Ersatzteilnehmer finden, können die Stornogebühren bis auf eine Verwaltungsgebühr von 5 Euro entfallen.
2. Krankheit und gesundheitliche Einschränkungen
(1) Im Falle von Krankheit der Kursteilnehmerin oder ihres Kindes besteht die Möglichkeit, die nicht wahrgenommenen Kursstunden zu gutschreiben. Voraussetzung dafür ist die Vorlage eines ärztlichen Attests. Eine Gutschrift für einen späteren Kurs wird nur gewährt, wenn dieser im Angebot von Leandra Därr - KörperWerk verfügbar ist.
(2) Sollte eine Kursteilnehmerin im fitdankbaby®-PRE Kurs oder Schwangerschaftsyoga vom Arzt ein Sportverbot erhalten, kann dies ebenfalls zu einer Gutschrift führen, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird. In diesem Fall wird der Betrag für noch nicht absolvierte Stunden auf einen späteren Kurs (z. B. fitdankbaby®-MINI Kurs) angerechnet.
(3) Ansteckende Krankheiten: Sollte eine Kursteilnehmerin an einer ansteckenden Krankheit leiden, muss sie für die Dauer der Erkrankung dem Kurs fernbleiben. Die Kursgebühr für die ausgefallenen Stunden wird nicht erstattet, kann jedoch nach Rücksprache mit der Kursleitung in Form einer Gutschrift auf einen späteren Kurs angerechnet werden.
3. Absage des Kurses durch die Kursleitung
(1) Sollte der Kurs aus organisatorischen Gründen oder aufgrund von krankheitsbedingtem Ausfall der Kursleitung abgesagt werden müssen, erhalten die betroffenen Teilnehmerinnen eine volle Rückerstattung der bereits gezahlten Kursgebühr für die nicht erfolgten Kursstunden.
(2) Bei einer langfristigen Krankheit der Kursleitung behält sich Leandra Därr - KörperWerk vor, den Kurs abzusagen. In diesem Fall erhalten die Teilnehmerinnen ebenfalls eine vollständige Rückerstattung der Kursgebühr für die nicht erbrachten Leistungen.
4. Verspäteter Kursbeginn oder Kursunterbrechungen
(1) Sollte ein Kurs verspätet beginnen oder durch unvorhersehbare Ereignisse unterbrochen werden (z. B. wetterbedingt oder aus technischen Gründen), bemüht sich die Kursleitung, die ausgefallenen Stunden nachzuholen oder die Teilnahme in einem anderen Kurs zu ermöglichen. Eine Teilrückerstattung erfolgt nur, wenn der Kurs aufgrund dieser Unterbrechung für die Teilnehmerin nicht mehr fortgesetzt werden kann.
5. Kein Anspruch auf Rückerstattung bei Nichtteilnahme
(1) Sollte eine Kursteilnehmerin nach dem Beginn des Kurses aus persönlichen Gründen nicht mehr teilnehmen können, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Gutschrift für die nicht wahrgenommenen Stunden. Es können jedoch in Absprache mit der Kursleitung Nachholstunden angeboten werden, wenn freie Plätze in anderen Kursen verfügbar sind.
Stand: 08/2025